Montag, 7. März 2016

Schulfreistellung

Ich habe die Genehmigung meiner Schule, dass ich ein Austauschjahr machen darf jetzt schon seit Ende Juni 2015. Meine Schule verlangte dabei, dass ich diesen formlosen Antrag abgebe, bevor ich bei irgendeiner Organisation einen Vertrag unterschreibe.

Im Grunde genommen stand in diesem Antrag nur drin, dass ich vorhabe, ein Auslandsjahr in den USA im Schuljahr 2016/17 zu machen. Außerdem habe ich rein geschrieben, mit welcher Organisation ich vorhabe dieses durchzuführen und dass ich nach meinem Auslandsjahr meine schulische Laufbahn an meinem jetzigen Gymnasium in der 11. Klasse fortführen werde. Dieser Antrag wurde mir auch statt gegeben, so dass mir meine Schule das Auslandsjahr genehmigt hat.

Da mich jedoch auch die Sächsische Bildungsagentur für das Schuljahr "ausplanen" muss und das besonders wichtig ist, da ab nächstem Schuljahr bei mir das Kurssystem anfängt, habe ich im Januar die Teilnahmebestätigung meiner Schule gegeben, damit diese alles so weiterleiten kann.

Wenn euch klar ist, dass ihr ein Auslandsjahr machen wollt, redet am besten so früh wie möglich mit eurer Schule, damit nichts schief gehen kann.

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Hier habt ihr meinen formlosen Antrag auf Schulfreistellung mal so als Beispiel:

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht                                                                 Ort, Datum


Sehr geehrter Herr/Frau XY ,                                                                            
                                                                                                                                                                   
hiermit beantragen wir, für unsere/n Tochter/Sohn ABCD (Klasse 1A), die Beurlaubung vom Unterricht für die Zeit des Schuljahres 2016/17.

ABCD will das Schuljahr 2016/17 im Rahmen eines High School Aufenthaltes in den USA verbringen.
Das Auslandsjahr wird durch die Organisation LMNOP durchgeführt.
Diese Organisationen bzw. dessen amerikanische Partnerorganisationen gehören dem CSIET (Council on Standards for International Educational Travel)  und dem DFH  (Deutscher Fachverband High School e.V.) an.

Gemäß des SächsGVBL (Seite 276) § 31 wird ABCD ihre schulische Laufbahn am jetzigen Gymnasium in Klasse 2A im Schuljahr 2017/18 fortsetzen.

Wir hoffen auf eine positive Antwort und bedanken uns im Voraus für die Unterstützung betreffs des Vorhabens  unserer Tochter / unseres Sohnes.


Mit freundlichen Grüßen

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Auf Wunsch einer einzelnen Person, möchte ich noch kurz "Hallo!" an die liebe (beste Austauschschülerin..... babababadam)  Hanna sagen, die mit mir zusammen New York unsicher machen wird! :D